Tierschutz mit Verantwortung
Wir wünschen uns, dass verantwortungsbewusste Tierschützer sich zu Tierschutz mit Verantwortung bekennen, dass sie guten Gewissens sagen können: genauso arbeiten wir. Leider sieht die Realität ein wenig anders aus, denn wir haben zahlreiche Vereine angeschrieben, aber es erfolgte entweder keine Antwort oder die unten stehenden Kriterien wurden nicht erfüllt.
Wer sie allerdings erfüllt und sich anschließt, erhält das Partnerlogo.
Sollten Sie das TSMV Logo Partnerlogo auf einer Seite finden, sprechen Sie uns bitte an, ob dieser Verein auch wirklich Partner ist.
Mit diesem Siegel zeigen Tierschutzvereine und Tierschutzorganisationen
- Sollte Ihrer Meinung nach ein Verein nicht nach diesen Werten handeln, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Sie sind Vereinsmitglied ? Dann sprechen Sie Ihren Verein an!
1. ehrliche Information VOR der Vermittlung
Der Verein informiert nach bestem Wissen über die Rasseanteile, den Charakter, den Gesundheitszustand und eventuellen Verhaltensauffälligkeiten des Hundes.
2. ehrliche Information über die Herkunft
3. ehrliche Information über die gesundheitliche Situation
Der zukünftige Halter wird vor der Vermittlung über evt. gesundheitliche Einschränkungen informiert, ebenso wie über Mittelmeererkrankungen, durchgeführte Tests, Labor- und Röntgenbefunde. Auch die Einschätzung der Folgekosten durch Medikamente oder notwendige Kontrolluntersuchungen erfolgt vor der Aufnahme des Hundes.
4. Reisedokumente
Der verantwortliche Verein stellt vor der Ausreise eines Hundes aus dem Ausland sicher, dass die notwendigen Papiere vorliegen, d.h. EU-Pass, Chip, Impfungen, Traces.
5. Chip und Registrierung
Der Hund wird gechipt und vor oder spätestens 30 Tage nach der Einreise bei einem Tiersuchregister (Tasso und / oder FindeFix) registriert.
6. keine Massentransporte
Hunde aus dem Ausland werden nicht in Massentransporten via LKW vom Ursprungsland ins Heimatland des Vereines verbracht. Statt dessen wird als Reisemöglichkeit ein PKW oder entsprechend ausgestatteter Kleintransporter oder Flugzeug gewählt. Die Versorgung der Tiere während der Reise mit PKW / Transporter muss gewährleistet sein.
7. Abgabevertrag
Der neue Halter erhält spätestens bei Übernahme eines Hundes einen Abgabevertrag, in dem Rechte und Pflichten des Halters und des Vereines ebenso geregelt sind wie die Zuständigkeit bei eventuell auftretenden Problemen. Desweiteren ist ein Ansprechpartner vermerkt, an den sich der Adoptant wenden kann.
8. Ansprechpartner
Vor der Abgabe des Tieres erfolgt ein Vorbesuch, nach der Abgabe in angemessenem zeitlichen Rahmen, ein Nachbesuch. Darüberhinaus gibt es einen Ansprechpartner, der bei Fragen und Unsicherheiten kontaktiert werden kann.
9. Spendenumgang
Wird ein Hund gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung abgegeben, wird ein Teil davon wieder an die Tierschützer im Ursprungsland zurückgegeben, sei es als Sachleistung oder im Rahmen einer finanziellen Unterstützung, um die Tierschutzarbeit vor Ort zu gewährleisten.
Wer sich den Schutz des Tieres zur Aufgabe gemacht hat ist gefordert das Tier VOR und NACH der Vermittlung zu schützen.
Der Verein sollte das Tier und den Halter vor und nach der Vermittlung begleitend betreuen.